Welche Nationalitäten dürfen eine Immobilie in der Türkei erwerben?

Jeder Ausländer darf Immobilien in der Türkei kaufen. Einzig Personen aus den Nachbarländern dürfen keine Immobilie in Grenzgebieten erwerben, z.B. dürfen Griechen nicht in der Ägäis kaufen, Iraner dürfen nicht in Van oder Iğdır kaufen usw.). Auch militärische Gebiete oder Gebiete, die historischer Bedeutung sind, sind für Ausländer vom Kauf ausgeschlossen.

Wie lange dauert es, eine Immobilie zu erwerben?

In Gebieten, in denen bereits Ausländer im Besitz von Eigentum sind, dauert die Beantragung des Tapus/Grundbuches 2-3 Tage. Falls Sie der erste Ausländer sein sollten, der in diesem Gebiet etwas kaufen möchte, muss dies zunächst beim Militär in Izmir beantragt werden. Dieser Antrag dauert ca. 2-3 Monate um auszuschließen, dass es sich um militärisches Gelände handelt.

Wie verläuft ein Immobilienkauf?

Nachdem Sie den Vorvertrag unterschrieben haben, bringen wir Sie zum Finanzamt, wo Sie eine Steuernummer beantragen. Danach gehen wir zum Notar, dort wird eine Vollmacht erstellt damit wir in Ihrem Namen alle Prozeduren durchlaufen können. Die Passkopie des Käufers wird an das örtliche Grundbuchamt übergeben. Danach bezahlt unsere Firma die erforderlichen Gebühren und Steuern bei einer staatlichen Bank. Die Originalbelege dieser Zahlungen werden bei der Grundbuchübertragung benötigt. Nachdem das Grundbuch auf Ihren Namen übertragen wurde, übernehmen wir die Anmeldung von Strom und Wasser.

Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis haben, um eine Immobilie zu erwerben?

Nein, um eine Immobilie zu erwerben, müssen Sie keine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nur notwendig, wenn Sie länger als drei Monate im Jahr in der Türkei leben möchten, ein Telefon oder Auto erwerben wollen. In diesen Fällen ist das Touristenvisum nicht ausreichend.

Was muss ich vor dem Kauf beachten?

Prüfen Sie, dass keine Mietverträge oder Hypotheken existieren. Vergewissern Sie sich, dass der Verkäufer das Recht hat, die Immobilie zu verkaufen und im Besitz des Grundbuches ist. Sollten Sie sich für den Kauf einer Villa oder einer Wohnung entscheiden, stellen Sie sicher, dass alle finalen Zertifikate der Stadtverwaltung vorhanden sind (iskan belgesi).

Welche Steuern und Gebühren muss ich einplanen?

Folgende Steuern bzw. Gebühren sind zu bezahlen, einige davon nur einmal:

Grunderwerbssteuer: 4% des eingetragenen Immobilienwertes

Grundbuchamt: 185 € (einmalig)

Vollmacht: 160 € (einmalig)

Anmeldung des Stromanschlusses: 150€ bei Erstanmeldung, 60 € bei Übertragung eines Anschlusses

Anmeldung des Wasseranschlusses: 80 € bei Erstanmeldung, 20 € bei Übertragung eines Anschlusses

Wenn ich meine Immobile verkaufe, habe ich das Recht den Erlös in mein Land zurück zu bringen/senden?

Sie haben das Recht den Erlös aus einem Immobilienverkauf in Ihr Land zurück zu führen.

Kann ich eine letztwillige Verfügung für meine Immobilie aufsetzen?

Sie können eine letztwillige Verfügung nach türkischem Recht für Ihre Immobilie aufsetzen. Sollten Sie dies nicht tun, geht der Besitz automatisch in den Eigentum Ihrer gesetzlichen Nachfolgers über.

Wie hoch sind die laufenden Kosten?

Jährliche Steuer von 0,1 % vom Wert des im Grundbuch deklarierten Immobilienwertes

Obligatorische Erdbebenversicherung: ca. 40 € pro Jahr

Stromkosten: Ca. 0.10 € pro kwh

Wasser: Ca. 0.50 € pro m3

Internet: ab 12 € pro Monat